Allgemeine Geschäfts- bedingungen
- Auktionen Andreas Rückert behält sich das Recht vor, Einlieferungsnummern zu vereinigen,zu trennen oder aus besonderen Gründen außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
- Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene und versteckte Mängel, Schäden, besondere Eigenschaften oder dergleichen, wird keine Haftung übernommen. Die Beschreibung der Versteigerungsgüter erfolgt mit großer Sorgfalt und nach bestem Gewissen. Die Versteigerung erfolgt im fremden Namen und für fremde Rechnung.
- Die Steigerungsschritte in der Versteigerung betragen i.d.R. bei Geboten
bis 50,- Euro: 2,- Euro;
bis 100,- Euro: 5,- Euro;
bis 200,- Euro: 10,- Euro;
bis 1000,- Euro: 25,- Euro;
bis 2500,- Euro: 50,- Euro;
bis 5000,- Euro: 100,- Euro;
über 5000,- Euro: 250,- Euro.
Bei Angeboten, für die kein Limit festgesetzt wurde, beginnt der Auktionator mit dem höchsten vor der Versteigerung schriftlich abgegebenen Gebot.Ist ein Limit angesetzt, beginnt der Auktionator bei diesem. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein höheres Gebot erfolgt. Der Bieter kann sich durch ein schriftliches Gebot durch den Auktionator vertreten lassen. Der Versteigerer hat das Recht die Annahme von schriftlichen Geboten zu verweigern. Für die schriftlichen Gebote wird das letzte vorliegende Gebot mit höchstens der Summe überboten, die als Steigerungsschritt vorgegeben ist. Mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Bieter und dem Auktionator ein Kaufvertrag zustande. Telefonbieter können vor Aufruf des zu versteigernden Artikels angerufen werden. Eine Garantie für das Zustandekommen der Telefonverbindung wird von Auktionen Andreas Rückert nicht übernommen. Bei mehreren gleichen Geboten entscheidet die Reihenfolge des Auftragseinganges. Wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot oder auch ein schriftliches Gebot irrtümlich übersehen wurde, ist der Versteigerer befugt, den Zuschlag zurückzunehmen und den Artikel erneut aufzurufen. Dies gilt auch für alle Beanstandungen und Zweifelsfälle unmittelbar nach dem Zuschlag oder nach der Versteigerung. - Jeder Bieter bleibt an ein abgegebenes Gebot solange gebunden, bis dieser von einem anderen Bieter durch ein höheres gültiges Gebot überboten wird.
- Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Zahlung in bar, zuzüglich des Aufgelds von 10% der Zuschlagsumme.
- Der Zuschlag kann nur erteilt werden, wenn der Bieter, dem der Artikel zugeschlagen werden soll, eine Bieternummer vorweist und mit Namen und Adresse in der ausliegenden Bieterliste eingetragen ist. Bieter, die für Dritte bieten, haben vor Beginn der Auktion die Vollmacht Offenzulegen. Bieten Personen mit fremder Bieternummer, kann der Zuschlag verweigert werden.
- Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst nach Zahlung des Kaufpreises an den Käufer über.
- Wird die Zahlung nicht sofort nach dem Zuschlag geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe an den Bieter nicht statt. Vielmehr gehen seine Rechte aus dem Zuschlag verloren. In diesem Fall kann der Bieter von dem Auktionator vor weiteren Geboten ausgeschlossen werden.
- Die Abholung der ersteigerten Gegenstände muss innerhalb einer, vom Auktionator gesetzten Frist erfolgen.
- Durch die Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Gebotes erkennt der Bieter vorstehende Bedingungen an. Über die Dauer der Versteigerung im Versteigerungssaal hat der Auktionator und seine Begleitpersonen Hausrecht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von Auktionen Andreas Rückert.
- Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die übrigen Bestimmungen.
Verantwortlich für die Auktionen:
Andreas Rückert
Öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator, Juwelenfasser- und Goldschmiede-Meister
Hauptstr. 107
76669 Bad Schönborn
Telefon: +49 (0)7253 9591418
E-Mail: info(at)auktionen-rueckert.de